Merkblatt - MKG Chirurg Dr. Anton Schwarz

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Verhalten nach ambulanten kieferchirurgischen Eingriffen

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
Sie haben sich heute einem kieferchirurgischen Eingriff unterzogen.  Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, damit die Wundheilung  komplikationslos verläuft.
1. Nachblutung: Jede Wunde kann etwas nachbluten. Bitte  nicht mit der Zunge oder den Fingern daran manipulieren, sondern einen  Tupfer (z.B. aus Verbandsmull aus dem Autoverbandskasten oder aus einem  Stofftaschentuch formen) auf die Wunde legen und gleichmäßig eine Stunde  andrücken oder aufbeißen. Wenn diese Maßnahme nicht zum Erfolg führt,  bitte Rücksprache halten.
2. Schwellung: Eine Weichteilschwellung durch Ödem oder  Bluterguss kann nach jeder Operation im Mund-Kiefer-Bereich auftreten.  Sie nimmt typischerweise die ersten zwei Tage zu. Zur Verminderung  dieser Schwellung sollten Sie direkt nach der Operation mit einer Kältebehandlung (umwickelter Eisbeutel/ Kühlgel) der entsprechenden Region beginnen und diese bis auf die Schlafenszeit durchgehend für ca. 2 Tage durchführen. Auf keinen Fall Wärmeanwendung (auch kein Sonnenbad, Sauna)! Kopfhochlagerung (nachts Kopfteil höher oder zweites Kopfkissen)! Nimmt  die Schwellung nach dem dritten postoperativen Tag nicht deutlich ab,  sondern ist eher zunehmend, rufen Sie uns bitte an und stellen sich ggf.  in der Praxis wieder vor. Auch Schwellungen, die erst mehrere Wochen  nach der Operation auftreten, bedürfen einer Abklärung in unserer  Praxis!
3. Schmerzen: Bei Bedarf nehmen Sie das verordnete  Schmerzmittel in der angegebenen Menge und Häufigkeit ein. Bei  anhaltenden Schmerzen bitte ggf. Rücksprache und Wiedervorstellung in  der Praxis.
4. Straßenverkehrstüchtigkeit: Die  Straßenverkehrstüchtigkeit kann nach Lokalanästhesie (örtliche  Betäubung) vorübergehend durch verminderte Reaktionsfähigkeit  eingeschränkt sein. Bleiben Sie solange im Wartezimmer sitzen, bis Sie  sich sicher für den Heimweg fühlen. Vermeiden Sie am Operationstag das  Führen von Kraftfahrzeugen und andere gefahrensgeneigte Tätigkeiten  (z.B. Betätigung von Maschinen, Arbeiten auf dem Baugerüst, usw.).
5. Ernährung: Essen Sie erst wieder, wenn Sie das volle  Gefühl an der betäubten Stelle wiedergefunden haben. Sie dürfen normale  Kost zu sich nehmen. Schonen Sie aber beim Kauen die Wunde. Am  Operationstag keinen Kaffee, schwarzen Tee, Alkohol trinken und nicht  rauchen; zwei bis vier Tage lang weiche Kost; keine heißen, scharf  gewürzten, klebrigen Speisen; Milchprodukte meiden.
6. Mundpflege: Eine gute Mundpflege ist entscheidend für die  komplikationslose Wundheilung. Am Operationstag nicht spülen.  Zahnreinigung mit Bürste und Paste erstmals am Abend, dabei an der Wunde  nicht scheuern. Ab dem nächsten Tag regelmäßiges Zähneputzen und  Mundspülungen mit Wasser nach jeder Mahlzeit.
7. Allgemeinverhalten: Vermeiden Sie während der ersten drei  Tage nach der Operation körperliche Anstrengung und sportliche  Betätigung. Keine Kopftieflage, mit erhöhtem Kopfteil schlafen.
8. Arbeitsfähigkeit: Beachten Sie die Zeitdauer der  ausgestellten Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung. Eine ggf. notwendige  Verlängerung kann nur nach nochmaliger ärztlicher Untersuchung erfolgen.
9. Komplikationen: Wenn sich anhaltend starke, pulssynchron  pochende Wundschmerzen, starke Schwellung, Erschwerung der Mundöffnung,  Schluckbeschwerden, Luftnot, Fieber einstellen sollten oder Sie über den  Fortgang der Wundheilung beunruhigt sind, setzen Sie sich mit uns  telefonisch in Verbindung oder kommen Sie in unsere Sprechstunde.
Bitte beachten Sie alle Hinweise sorgfältig! Fragen Sie in allen Zweifelsfällen nach!


 
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